Bund |
Förderungen für Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses |
Was wird gefördert |
Folgende Förderungen stehen zur Verfügung:
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Wer wird gefördert |
Menschen mit Behinderung |
Voraussetzungen |
Mobilitätszuschuss / Förderung zur Erlangung einer Lenkerberechtigung:
Förderung zum Erwerb eines Kraftfahrzeuges:
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Höhe |
Informationen über die jeweilige Höhe der Förderung erteilen die Landesstellen des Bundessozialamtes. Schulungskosten : Mobilitätszuschuss das 3,5fache der Ausgleichstaxe Anschaffung eines Blindenführerhundes Erwerb eines Fahrzeuges Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe: |
Förderungsträger/ |
Bundessozialamt |
Fristen |
Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen. |