Österreichweit |
Förderungen für Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses für DienstnehmerInnen mit Behinderungen |
Was wird gefördert |
Folgende Mobilitätsförderungen stehen zur Verfügung:
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Wer wird gefördert |
Menschen mit Behinderung |
Voraussetzungen |
Mobilitätszuschuss / Förderung zur Erlangung einer Lenkerberechtigung:
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Höhe |
Informationen über die jeweilige Höhe der Förderung erteilen die Landesstellen des Bundessozialamtes. Schulungskosten : Mobilitätszuschuss: 580,00 EUR (Stand 2011) Förderung zur Erlangung einer Lenkerberechtigung: Maximale Förderhöhe liegt bei 50% der Kosten Anschaffung eines Blindenführerhundes Erwerb eines Fahrzeuges Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe: Schulungskosten: |
Förderungsträger/ |
Bundessozialamt - Zentrale jeweilige Landesstellen, abrufbar unter: |
Fristen |
Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen. |