Österreichweit |
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderung |
Was wird gefördert |
Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze, wenn Behinderte eingestellt oder zur Absolvierung einer Berufsausbildung aufgenommen werden oder das Beschäftigungsverhältnis ohne Verwendung auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz enden würde. |
Wer wird gefördert |
Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern |
Voraussetzungen |
BEACHTEN SIE:
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Höhe |
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Bundessozialamt - Zentrale Babenbergerstraße 5, 1010 Wien Tel.: 05 99 88 Fax: 05 99 88-2131 E-Mail: bundessozialamt@basb.gv.at jeweilige Landesstellen, abrufbar unter: Internet: http://www.bundessozialamt.gv.at/ |
Fristen |
Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen |