Bund

Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Was wird gefördert

Zuschüsse zur Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze, wenn
Behinderte eingestellt oder zur Absolvierung einer Berufsausbildung aufgenommen werden oder das Beschäftigungsverhältnis ohne Verwendung auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz enden würde.

Wer wird gefördert

Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Voraussetzungen

  • Neubegründung eines Dienstverhältnisses oder einer Berufsausbidlung
  • oder Umschulung
  • Antragstellung vor Realisierung der Maßnahme

Höhe

Bei nichtbehinderungsbedingten Kosten ist eine angemessene Beteiligung der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers (im Allgemeinen 50 Prozent) an den Gesamtkosten erforderlich.

Bei behinderungsbedingt erforderlichen Anschaffungen erfolgt eine volle Kostenübernahme

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Bundessozialamt
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.basb.bmsg.gv.at/

Fristen

Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen