Bund |
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen |
Was wird gefördert |
Zuschüsse zur Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze, wenn |
Wer wird gefördert |
Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Bei nichtbehinderungsbedingten Kosten ist eine angemessene Beteiligung der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers (im Allgemeinen 50 Prozent) an den Gesamtkosten erforderlich. Bei behinderungsbedingt erforderlichen Anschaffungen erfolgt eine volle Kostenübernahme |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Bundessozialamt jeweilige Landesstellen, abrufbar unter: Internet: http://www.basb.bmsg.gv.at/ |
Fristen |
Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen |