Österreichweit

Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Menschen mit Behinderung

Was wird gefördert

Zuschüsse an DienstgeberInnen zur Schaffung neuer geeigneter Arbeits- oder Ausbildungsplätze, wenn Behinderte eingestellt oder zur Absolvierung einer Berufsausbildung aufgenommen werden oder das Beschäftigungsverhältnis ohne Verwendung auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz enden würde.

Wer wird gefördert

Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Voraussetzungen

  • • Neubegründung eines Dienstverhältnisses oder Absolvierung einer Berufsausbildung
  • oder Umschulung
  • Antragstellung vor Realisierung der Maßnahme

BEACHTEN SIE:
  • Für nicht in Beschäftigung stehende Menschen mit Behinderung kann zur Erlangung eines Arbeitsplatzes eine Integrationsbeihilfe als Zuschuss zu den Lohnkosten gewährt werden.
  • Zuschüsse für ab dem 1. Jänner 2012 neu begründete Dienst- und Lehrverhältnisse fallen in die Zuständigkeit des Arbeitsmarktservice ("Eingliederungsbeihilfe")

Höhe

  • Für externe Schulungen und Weiterbildung können behinderungsbedingt anfallende Kosten durch das Bundessozialamt getragen werden.
  • Dient die Schulungsmaßnahme der Sicherung des Arbeitsplatzes, können weiters Kosten notwendiger Schulungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen im Ausmaß von 50 % ersetzt werden, die in keinem Zusammenhang mit der Behinderung stehen.
  • Sollten gehörlose Menschen oder Personen die einer Begleitperson bedürfen an einer Schulung oder Weiterbildung teilnehmen (müssen), können die Kosten für GebärdensprachdolmetscherInnen oder die Begleitperson auf Antrag vom Bundessozialamt übernommen werden.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Bundessozialamt - Zentrale
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel.: 05 99 88
Fax: 05 99 88-2131
E-Mail: bundessozialamt@basb.gv.at
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.bundessozialamt.gv.at/

Fristen

Anträge sind grundsätzlich vor Realisierung des Vorhabens einzubringen