Österreichweit |
Steuerliche Absetzbarkeit im Rahmen der ArbeitnehmerInnenveranlagung |
Was wird gefördert |
Berufsbezogene Aus- und Weiterbildung und Umschulung (z. B. Kurskosten, Fachliteratur, Lehrbehelfe etc.) sowie sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängende Kosten (z. B. Fahrt- und Nächtigungskosten etc.) sind als Werbungskosten im Zuge der ArbeitnehmerInnenveranlagung absetzbar. |
Wer wird gefördert |
Erwerbstätige |
Höhe |
Die Bemessungsgrundlage für die Steuerleistung reduziert sich um den Betrag der Weiterbildungskosten. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Bundesministerium
für Finanzen Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien Internet: www.bmf.gv.at jeweilig zuständiges Finanzamt Information: Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich): Unselbständig Erwerbstätige tragen die Aufwendungen als Werbungskosten ein Einkommensteuererklärung: Selbständige tragen die Aufwendungen als Betriebsausgaben ein |
Zeitraum |
Fristen der Steuererklärung |