Österreichweit |
Bildungsfreibetrag für Unternehmen |
Was wird gefördert |
Vom Arbeitgeber finanzierte Weiterbildung von Mitarbeiter/innen im betrieblichen Interesse bei außerbetrieblichen Aus- und Fortbildungseinrichtungen (z. B. Wifi, bfi, professionelle Seminarveranstalter). Gefördert werden Kurs- und Lehrgangsgebühren, Vortragendenhonorare, Miete für externe Schulungsräume, Kosten für Skripten und Lehrbehelfe (nicht aber Kosten für Verpflegung und Unterbringung). Der Bildungsfreibetrag ist eine fiktive Betriebsausgabe, die vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Gewinnermittlung geltend gemacht werden kann. |
Wer wird gefördert |
Unternehmen, die ihren angestellten Mitarbeiter/innen Fortbildungen zahlen. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Bundesministerium für Finanzen Internet: www.bmf.gv.at Information: Als Mitarbeiter/in besprechen Sie Ihren Weiterbildungswunsch am besten mit der Personalabteilung UND der Buchhaltung Ihrer Firma und verweisen dabei auf den BFB (§ 4 Abs. 4 Z 8 und Z EStG 1988) und auf die Möglichkeit der Bildungsprämie (§ 108c EstG). |
Fristen |
Bilanzstichtag (z. B. 31.12. des Jahres) |