BUND

Bildungsfreibetrag für Unternehmen

Was wird gefördert

Weiterbildung von MitarbeiterInnen, die im Zusammenhang mit dem betrieblichem Interesse stehen.

Gefördert werden Kurse, Bücher und Lehrbehelfe (nicht aber Kosten für Verpflegung und Unterbringung)

Wer wird gefördert

Unternehmen, die ihren angestellten MitarbeiterInnen Fortbildungen zahlen.

Voraussetzungen

  • Vorlegen eines Belegs, laut dem der Arbeitgeber Weiterbildungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen bei einer externen Bildungseinrichtung bezahlt hat
  • oder Vorlegen eines Beleges für Fortbildung durch ein betriebseigenes Schulungszentrum (z. B. Gastvortragende) - hier gibt es Obergrenzen
    Vollständige Einnahmen- Ausgabenrechnung (bei Pauschalierung kann der BFB nicht geltend gemacht werden)

Höhe

  • 20 % der Kosten können geltend gemacht werden;
  • Alternativ zum Bildungsfreibetrag können die Aufwendungen, für die ein externer Bildungsfreibetrag zustehen würde, auch im Rahmen eine Bildungsprämie in Höhe von 6 % berücksichtigt werden

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtsstraße 2b
A-1030 Wien

Internet: www.bmf.gv.at

Information: Als MitarbeiterIn besprechen Sie Ihren Weiterbildungswunsch am besten mit der Personalabteilung UND der Buchhaltung Ihrer Firma und verweisen dabei auf den BFB (§ 4 Abs. 4 Z 8 und Z EStG 1988) und auf die Möglichkeit der Bildungsprämie (§ 108c EstG).