Bund

Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - INTEGRATIONSBEIHILFE

Was wird gefördert

Bei Einstellung eines nicht in Beschäftigung stehenden Menschen mit Behinderung kann eine Förderung als Zuschuss zu den Lohn- oder Ausbildungskosten gewährt werden.

Wer wird gefördert

Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Voraussetzungen

Neubegründung eines Dienstverhältnisses
Antragstellung vor Beginn des Dienstverhältnisses oder innerhalb der ersten drei Monate nach Einstellung

Höhe

Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen.

  • 1. Jahr: maximal 700,00 EUR monatlich
  • 2. Jahr: maximal 500,00 EUR monatlich (für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr)

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Bundessozialamt
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.basb.bmsg.gv.at/

Zeitraum

maximal ein Jahr; Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr bis zu zwei Jahre