Bund |
Förderungen für Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - INTEGRATIONSBEIHILFE |
Was wird gefördert |
Bei Einstellung eines nicht in Beschäftigung stehenden Menschen mit Behinderung kann eine Förderung als Zuschuss zu den Lohn- oder Ausbildungskosten gewährt werden. |
Wer wird gefördert |
Unternehmen mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern |
Voraussetzungen |
Neubegründung
eines Dienstverhältnisses |
Höhe |
Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen.
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Bundessozialamt jeweilige Landesstellen, abrufbar unter: Internet: http://www.basb.bmsg.gv.at/ |
Zeitraum |
maximal ein Jahr; Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr bis zu zwei Jahre |