Bund |
Förderungen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit Behinderungen - Ausbildungsbeihilfen |
Was wird gefördert |
Ausbildungsbeihilfe im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung |
Wer wird gefördert |
Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 vH |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Zuschuss von derzeit bis zu Euro 678,00 EUR monatlich (Bemessung nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes) |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Bundessozialamt - Zentrale jeweilige Landesstellen, abrufbar unter: |
Fristen |
Zuschussdauer ist ein Schul-, Studien- oder Lehrjahr; eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich. |