Bund

Förderungen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mit Behinderungen - Ausbildungsbeihilfen

Was wird gefördert

Ausbildungsbeihilfe im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung

Wer wird gefördert

DienstnehmerInnen mit Behinderungen

Voraussetzungen

  • Besuch einer Unterrichtseinrichtung nach § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 oder § 1 des Schülerbeihilfengesetzes oder Besuch einer Pflichtschule in einem Internat.
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Studienberechtigungsprüfung.
  • Lehrausbildung.
  • Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst, Hebammenausbildung.
  • Nachweis des behinderungsbedingten Mehraufwandes.

Höhe

Derzeit bis zu Euro 669,00 EUR monatlich (Bemessung nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes)

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Bundessozialamt
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.basb.bmsg.gv.at/

Fristen

Leistungsdauer ist ein Schul, Studien- oder Lehrjahr; eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich