Burgenland

Bildungskarenz Plus - Burgenland

Was wird gefördert

Weiterbildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von max. einem Jahr.

Wer wird gefördert

Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung im Burgenland, die ArbeitnehmerInnen mit Wohnsitz im Burgenland Weiterbildungsmaßnahmen in der Bildungskarenz finanzieren

Voraussetzungen

  • Vereinbarung einer Bildungskarenz zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn
  • aktueller Wohnsitz des/der ArbeitsnehmerIn muss im Burgenland sein
  • Arbeitsverhältnis von mind. sechs Monaten ununterbrochen
  • Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme an einer externen zertifizierten Weiterbildungseinrichtung; die Maßnahme kann auch im Unternehmen selbst stattfinden, wenn eine zertifizierte Weiterbildungseinrichtung mit der Durchführung betraut ist
  • Nachweis der Zuerkennung der Bildungskarenz und des Weiterbildungsgeldes vom AMS für den/die ArbeitsnehmerIn
  • ArbeitgeberIn trägt die Weiterbildungskosten zur Gänze
  • Weiterbildungsmaßnahmen von mindestens 20 Wochenstunden
  • Wird die Bildungskarenz in Teilen in Anspruch genommen, muss jeder Teil mind. zwei Monate umfassen.

Höhe

50 % der Ausbildungskosten bis max.   1.500,00 EUR pro ArbeitnehmerIn für maximal die Hälfte der Belegschaft und maximal 30 Personen pro Unternehmen.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Arbeitsmarktförderung
Heiliggeiststraße 7-9
A-6020 Innsbruck
Franz Ecker
Tel.: 02682/600-2213

Mehr Info: AMS Burgenland
Produktblatt

Fristen

Anträge können bis 31.12.2009 eingebracht werden.