Bgld

AK Burgenland: Schulbeihilfe & Heimbeihilfe

Was wird gefördert

Schulausbildung an berufsbildenden Schulen auch im 2. Bildungsweg

Nicht gefördert werden Ausbildungen an Fachhochschulen, Universitäten, Pädagogischer Akademien, Polytechnischen Lehrgängen und Weiterbildungskursen und Lehrgängen für die Erlangung der Meisterprüfung.

Wer wird gefördert

  • Österreichische StaatsbürgerInnen und gleichgestellte AusländerInnen
  • SchülerInnen, die eine berufsbildende Schule (HAK, HAS, HTL usw.) besuchen bzw. deren gesetzliche Vertreter
  • Kammerzugehörige Dienstnehmer und deren auch nicht kammerzugehörige Ehegatten, die im 2. Bildungsweg eine berufsbildende Schule besuchen oder Maßnahmen zur Erlangung der Reifeprüfung ergreifen, können ebenfalls eine Schulbeihilfe beantragen.
  • Die SchülerInnen, die die Heimbeihilfe beziehen wollen, müssen die 8. Schulstufe absolviert haben. Wer um Schulbeihilfe ansuchen will, kann das ab der 10. Schulstufe tun.

Voraussetzungen

  • ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein
  • bestimmte Einkommensgrenze dürfen nicht überschritten werden (z. B. bei einem Kind ein Familieneinkommen von 1.857,00 EUR pro Monat); Steigerungsbeträge bei weiteren Kindern
  • es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen

Höhe

monatlich 35,00 EUR für 10 Monate. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
A-7000 Eisenstadt,  Wiener Straße 7
Tel.: 02682 / 740-0; Fax: 02682/ 740-40
E-Mail: akbgld@akbgld.at
Internet: http://www.akbgld.at

Fristen

Die AK-Schul- und Heimbeihilfe wird nicht rückwirkend gewährt, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung.