Burgenland |
Wiedereingliederungsförderung |
Was wird gefördert |
Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen |
Wer wird gefördert |
Frauen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen, deren Qualifikation sich jedoch aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklung verändert hat. |
Voraussetzungen |
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.401,00 EUR (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 3.842,00 EUR nicht übersteigen. |
Höhe |
Abhängig vom Familieneinkommen |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Burgenländischen Landesregierung Herta Müllauer Tel.: 02682/600-2286 E-Mail: Herta.Muellauer@bgld.gv.at Antragsformulare liegen auf den Gemeindeämtern bzw. stehen als Download zur Verfügung. |
Fristen |
bis spätestens zwei Monate nach Ende des Kurses |