Burgenland

Wiedereingliederungsförderung

Was wird gefördert

Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen

Wer wird gefördert

Frauen, die nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen, deren Qualifikation sich jedoch aufgrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklung verändert hat.

Voraussetzungen

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.401,00 EUR (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 3.842,00 EUR nicht übersteigen.

Höhe

Abhängig vom Familieneinkommen

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen
Europaplatz 1
A-7001 Eisenstadt
Tel.: 02682 /600 -2709, Fax: 02682 /600 2865
Internet: http://www.burgenland.at

Kontakt:
Herta Müllauer
Tel.: 02682/600-2286
E-Mail: Herta.Muellauer@bgld.gv.at

Antragsformulare liegen auf den Gemeindeämtern bzw. stehen als Download zur Verfügung.

Fristen

bis spätestens zwei Monate nach Ende des Kurses