Burgenland |
Lehrlingsförderungszuschuss |
Was wird gefördert |
Lehrausbildung |
Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und liegt monatlich zwischen 35,00 EUR und 182,00 EUR. , Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich im Nachhinein. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Burgenländischen Landesregierung |
Fristen |
Antrag ist spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen. Bei späterer Einbringung können die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden. Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden. |