Tirol |
Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge Tirol |
Was wird gefördert |
Maßnahmen zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation, also z. B. die Absolvierung einer Lehre . Durch einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten für die Dauer des Lehrverhälltnisses soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen geleistet werden. |
Wer wird gefördert |
Lehrlinge bzw. deren gesetzlich VertreterInnen können als Förderungswerber auftreten |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Förderung beträgt einheitlich 100,00 EUR pro Monat |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Tiroler Landesregierung
- Arbeitsmarktförderung Heilig-Geist-Str. 7-9 6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-3557 Fax: 0512/508/3584 E-Mail: arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at Internet: http://www.tirol.gv.at/ |
Fristen |
Neuansuchen sind spätestens drei Monate nach Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses einzureichen. Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Lehr- bzw. Ausbildungsjahres. |