Tirol

Begabtenförderung für Lehrlinge - Tirol

Was wird gefördert

Herausragende Leistungen während der Lehrausbildung

Wer wird gefördert

Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr mit ordentlichem Wohnsitz in Tirol sowie außerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z. B. Zweiter Bildungsweg)

Voraussetzungen

Der Nachweis von besonderen Leistungen erfolgt durch:
  • das Berufsschulzeugnis mit max. zwei "gut"
  • die Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb
  • Großes Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol
  • eine mit Auszeichnung bestandene Lehrabschlussprüfung

Höhe

100,00 EUR als Basisbetrag für ein entsprechendes Berufsschulzeugnis

Erhöhungsbeträge:
  • 25,00 EUR oder 50,00 EUR in Abhängigkeit des Erfolges bei der Beurteilung durch den Lehrbetrieb für Lehrberufe mit Lehrlingswettbewerb
  • 60,00 EUR oder 120,00 EUR in Abhängigkeit des Erfolges bei der Beurteilung durch den Lehrbetrieb für Lehrberufe ohne Lehrlingswettbewerb
  • 70,00 EUR für Erreichungen des Großen Leistungsabzeichens beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer Tirol
  • 70,00 EUR für eine mit Auszeichnung abgelegte Lehrabschlussprüfung

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Tiroler Landesregierung - Arbeitsmarktförderung
Heilig-Geist-Str. 7-9
A-6020 Innsbruck
Tel.: 0512/508-3576 oder 3557
Fax: 0512/508/3584
E-Mail: arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at oder
E-Mail: barbara.geisler@tirol.gv.at

Internet: http://www.tirol.gv.at/
(Download der Anträge möglich)

Fristen

spätestens drei Monate nach Beendigung des Lehrjahrs bzw. drei Monate nach dem Ende der Berufsschule, für welches eine Förderung beantragt wird