Tirol |
Begabtenförderung für Lehrlinge - Tirol |
Was wird gefördert |
Herausragende Leistungen während der Lehrausbildung |
Wer wird gefördert |
Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr mit ordentlichem Wohnsitz in Tirol sowie außerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z. B. Zweiter Bildungsweg) |
Voraussetzungen |
Der
Nachweis von besonderen Leistungen erfolgt durch:
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Höhe |
100,00 EUR als Basisbetrag für ein entsprechendes Berufsschulzeugnis
Erhöhungsbeträge:
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Tiroler Landesregierung - Arbeitsmarktförderung Heilig-Geist-Str. 7-9 A-6020 Innsbruck Tel.: 0512/508-3576 oder 3557 Fax: 0512/508/3584 E-Mail: arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at oder E-Mail: barbara.geisler@tirol.gv.at Internet: http://www.tirol.gv.at/ (Download der Anträge möglich) |
Fristen |
spätestens drei Monate nach Beendigung des Lehrjahrs bzw. drei Monate nach dem Ende der Berufsschule, für welches eine Förderung beantragt wird |