Niederösterreich

Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge

Was wird gefördert

Zuschuss zu den Verpflegungskosten für Lehrlinge, die aufgrund ihres Ausbildungsortes während der Lehrzeit außerhalb ihres Hauptwohnsitzes an einem Zweitwohnsitz (Heim oder Privatunterkunft) wohnen. Der Ausbildungsort kann auch außerhalb NÖ liegen.

Wer wird gefördert

Lehrlinge mit Zweitwohnsitz

Voraussetzungen

  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Angehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedstaates
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • aufrechtes Lehrverhältnis

Höhe

Einkommensunabhängiger Zuschuss von 65,00 EUR monatlich

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung, Arbeitnehmerförderung
Landhausplatz 1, Haus 9, 3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-11235
Fax: 02742/9005-13970
E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at

Internet: http://www.noe.gv.at

Fristen

Die Förderung wird ab der Antragstellung bis zum Ende des Lehrverhältnisses gewährt.