Niederösterreich |
Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge |
Was wird gefördert |
Zuschuss zu den Verpflegungskosten für Lehrlinge, die aufgrund ihres Ausbildungsortes während der Lehrzeit außerhalb ihres Hauptwohnsitzes an einem Zweitwohnsitz (Heim oder Privatunterkunft) wohnen. Der Ausbildungsort kann auch außerhalb NÖ liegen. |
Wer wird gefördert |
Lehrlinge mit Zweitwohnsitz |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Einkommensunabhängiger Zuschuss von 65,00 EUR monatlich |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung, Arbeitnehmerförderung |
Fristen |
Die Förderung wird ab der Antragstellung bis zum Ende des Lehrverhältnisses gewährt. |