Niederösterreich

AK NÖ: Lehrausbildungsbeihilfe

Was wird gefördert

Absolvierung einer Lehrausbildung

Wer wird geföreder

  • Lehrlinge, die ihre Lehrausbildung in Niederösterreich absolvieren – unabhängig davon was und wo ihre Eltern arbeiten/arbeiteten.
  • Lehrlinge, die auch außerhalb Niederösterreichs eine Lehre absolvieren, wenn zumindest ein Elternteil umlagepflichtiges AKNÖ-Mitglied ist bzw. unmittelbar vor der Pensionierung war.

Voraussetzung

Das Familieneinkommen darf, abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt, eine gewisse Höhe (Einkommensgrenzen, z. B. ein Erwachsener max. 1.000,00 EUR) nicht überschreiten.

Höhe

monatlich 48,00 EUR für die Dauer eines Jahres. Ansuchen um Weitergewährung möglich.

Förderungsträger/
Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
Windmühlgasse 28
A-1060 Wien
Tel.: 01/588 83

Referat Bildungsberatung und Bildungsförderung
AKNÖ-Bildungstelefon: 05/7171-1818
E-Mail: bildung@aknoe.at
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Ansprechpartner in der AK: zuständige AKNÖ-Bezirksstelle

Internet: http://noe.arbeiterkammer.at/

Fristen

Beantragung laufend bei der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle
Eine rückwirkende Gewährung der Beihilfe ist nicht möglich.