Kärnten

Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge

Was wird gefördert

tägliche oder wöchentliche Fahrt zum/vom Arbeitsplatz und zur Berufsschule

Wer wird gefördert

Lehrlinge sowie jugendliche ArbeitnehmerInnen mit Anlern- und Praktikantenverträgen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz Kärnten und Aufrechtes Lehrverhältnis
  • keinen Anspruch auf Lehrlingsfreifahrt
  • Nachweis eines Antrags auf Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge bzw. Schulfahrtbeihilfe für Lehrlinge beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt
  • Bezug der Familienbeihilfe oder einer gleichartigen ausländischen Beihilfe

Höhe

Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Wegstrecke (Zonenentfernung).
Sonstige Fahrtkostenzuschüsse wie z. B. Zuschüsse durch den Ausbildungsbetrieb werden berücksichtigt.

Lehrlinge, die täglich pendeln:
Beträgt die kürzeste, einfache Wegstrecke Wohnsitz - Arbeitsplatz zumindest 2 km, werden 40 % der vorgelegten, selbstgekauften Wochen- oder Monatskarten gefördert.
Ab einer Entfernung von zumindest 2 Zonen und wenn der Öffentliche Verkehr minder geeignet ist, beträgt der Zuschuss zwischen 156 € und max. 1.014 € pro Jahr.

Lehrlinge, die wöchentlich pendeln:
Beträgt die kürzeste, einfache Wegstrecke Wohnsitz - Arbeitsplatz zumindest 2 Zonen, werden 50 % der vorgelegten, selbstgekauften Einzelkarten gefördert.
Ab einer Entfernung von zumindest 3 Zonen und wenn der Öffentliche Verkehr minder geeignet ist, beträgt der Zuschuss zwischen 59 € und max. 734 € pro Jahr.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 7/Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 050 536-17003
Fax.: 050 536-17010
E-Mail: abt7.post@ktn.gv.at

Abwicklung durch die Verkehrsverbund Kärnten Ges.m.b.H.
Tel.: 0463/318480

Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung
oder: http://kaerntner-linien.at/Fahrtkostenzuschuss

Fristen

Immer für ein Kalenderjahr rückwirkend. Einreichschluss ist jeweils der 31. Oktober des Folgejahres.