Kärnten |
Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge |
Was wird gefördert |
tägliche oder wöchentliche Fahrt zum/vom Arbeitsplatz und zur Berufsschule |
Wer wird gefördert |
Lehrlinge sowie jugendliche ArbeitnehmerInnen mit Anlern- und Praktikantenverträgen |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Wegstrecke (Zonenentfernung). Sonstige Fahrtkostenzuschüsse wie z. B. Zuschüsse durch den Ausbildungsbetrieb werden berücksichtigt. Lehrlinge, die täglich pendeln: Beträgt die kürzeste, einfache Wegstrecke Wohnsitz - Arbeitsplatz zumindest 2 km, werden 40 % der vorgelegten, selbstgekauften Wochen- oder Monatskarten gefördert. Ab einer Entfernung von zumindest 2 Zonen und wenn der Öffentliche Verkehr minder geeignet ist, beträgt der Zuschuss zwischen 156 € und max. 1.014 € pro Jahr. Lehrlinge, die wöchentlich pendeln: Beträgt die kürzeste, einfache Wegstrecke Wohnsitz - Arbeitsplatz zumindest 2 Zonen, werden 50 % der vorgelegten, selbstgekauften Einzelkarten gefördert. Ab einer Entfernung von zumindest 3 Zonen und wenn der Öffentliche Verkehr minder geeignet ist, beträgt der Zuschuss zwischen 59 € und max. 734 € pro Jahr. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 7/Kompetenzzentrum Wirtschaftsrecht und Infrastruktur Tel.: 0463/318480 Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung |
Fristen |
Immer für ein Kalenderjahr rückwirkend. Einreichschluss ist jeweils der 31. Oktober des Folgejahres. |