Bund

Fahrtenbeihilfen - Lehrlingsfreifahrt, Schülerfreifahrt, Schulfahrtbeihilfe

Was wird gefördert

Kosten für die Beförderung zum jeweiligen Ausbildungsort

Wer wird gefördert

Auszubildende in einem anerkannten Lehrverhältnis bzw. deren gesetzliche Vertreter sowie SchülerInnen und PraktikantInnen

Voraussetzungen

genaue Informationen über Fördermöglichkeiten unter:
http://www.bmwfj.gv.at/

Höhe

Schüler- und Lehrlingsfreifahrt:
Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von 19,60 EUR pro Schuljahr zu leisten.

Schulfahrtbeihilfe:
Die Schulfahrtbeihilfe: je nach Länge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 EUR bis 39,40 EUR pro Monat (bei Zweitwohnsitz: 19,00 EUR und 58,00 EUR pro Monat).

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge: 5,10 EUR pro Monat bei einem Weg bis zehn km oder innerhalb des Ortsgebietes; 7,30 EUR pro Monat bei einem Arbeitsweg von mehr als zehn km

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Bundesministerium Wirtschaft, Familie und Jugend
Stubenring 1
1011 Wien
Tel. 01/71100-0
Kontakt: Leopold Pöllinger
E-Mail: leopold.poellinger@bmwfj.gv.at
Internet: http://www.bmwfj.gv.at

Auflistung der jeweiligen Förderungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen unter: http://www.bmwfj.gv.at/