Bund |
Fahrtenbeihilfen - Lehrlingsfreifahrt, Schülerfreifahrt, Schulfahrtbeihilfe |
Was wird gefördert |
Kosten für die Beförderung zum jeweiligen Ausbildungsort |
Wer wird gefördert |
Auszubildende in einem anerkannten Lehrverhältnis bzw. deren gesetzliche Vertreter sowie SchülerInnen und PraktikantInnen |
Voraussetzungen |
genaue
Informationen über Fördermöglichkeiten unter: http://www.bmwfj.gv.at/ |
Höhe |
Schüler- und Lehrlingsfreifahrt: Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von 19,60 EUR pro Schuljahr zu leisten. Schulfahrtbeihilfe: Die Schulfahrtbeihilfe: je nach Länge des Schulweges und der Anzahl der Schulbesuchstage 4,40 EUR bis 39,40 EUR pro Monat (bei Zweitwohnsitz: 19,00 EUR und 58,00 EUR pro Monat). Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge: 5,10 EUR pro Monat bei einem Weg bis zehn km oder innerhalb des Ortsgebietes; 7,30 EUR pro Monat bei einem Arbeitsweg von mehr als zehn km |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Bundesministerium Wirtschaft, Familie und Jugend Stubenring 1 1011 Wien Tel. 01/71100-0 Kontakt: Leopold Pöllinger E-Mail: leopold.poellinger@bmwfj.gv.at Internet: http://www.bmwfj.gv.at Auflistung der jeweiligen Förderungsmöglichkeiten und deren Voraussetzungen unter: http://www.bmwfj.gv.at/ |