Bund

Begabtenförderung für Lehrlinge und LehrabsolventInnen

Was wird gefördert

Lehrlinge:
  • Abschnitt der Lehrlingsausbildung/Praktikum im Ausland
  • Sprachkurs im Inland/fachspezifischer Auslandsaufenthalt
  • Weiterbildungskurs im Inland/Ausland
LehrabsolventInnen:
  • Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung, Befähigungsprüfung, Unternehmerprüfung und Ausbilderprüfung
  • Kurse zur Erlangung unternehmerischer Qualifikationen in freien Gewerben
  • Vorbereitungskurse zur Berufsreifepräfung
  • Werkmeisterschulen
  • WIFI-Fachakademien
  • Fachspezifische Weiterbildungskurse

Wer wird gefördert

Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die einen fachspezifischen Weiterbildungskurs absolviert haben.

Voraussetzungen

Lehrlinge:
  • besonders gutes Berufsschulzeugnis (Notendurchschnitt
    max. 2,0 des letzten Zeugnisses)
  • eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrlingswettbewerb
LehrabsolventInnen:
  • Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Meisterprüfung/Befähigungsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Unternehmerprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Abschlusszeugnis Werkmeisterschule mit ausgezeichnetem Erfolg
  • Abschlusszeugnis Fachakademie mit sehr gutem Erfolg
  • Abschlusszeugnis Berufsreifeprüfung mit einem Notendurchschnitt von max. 2,0

Höhe

Die Förderungssumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben. Bei Inlands- und Auslandskosten werden die entstandenen Kurskosten, bei Auslandsaufenhalten zusätzlich auch die Reisekosten mitgefördert.

Der Förderprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge. Es können max. 1.200,00 EUR pro Antrag zuerkannt werden. Ein Selbstbehalt ist jedenfalls vorgesehen.

Das Stipendium wird nach Vorlage des positiven Abschluss- bzw. Semesterzeugnis, der Kursbesuchbestätigung und der Kosten- und Zahlungsbestätigung ausbezahlt.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Wirtschaftskammer Österreich und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

Verein IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch)
A-1050 Wien, Rainergasse 38
Kontakt: Roswitha Hinterstein
Tel.: 01/545 16 71-35 Fax: 01/545 16 71-22
Email: hinterstein@ifa.or.at
Internet: http://www.ifa.or.at

Die Detailbearbeitung der Anträge erfolgt durch den Verein IFA. Der Antrag ist bei der Bildungsabteilung der jeweiligen Wirtschaftskammern bzw. dem WIFI der jeweiligen Wirtschaftskammer einzureichen.
Kontakt für die einzelnen Bundesländer:
Internet: http://www.ifa.or.at/

Fristen

Einreichfrist: jeweils spätestens bis 15. Dezember des Jahres
Anträge sind bis spätestens zu diesem Termin einzureichen.