Österreichweit |
Begabtenförderung für Lehrabsolventinnen und -absolventen |
Was wird gefördert |
Fachspezifischen Fortbildung von Lehrabsolventen und -absolventinnen unter 35 Jahren als Vorbereitung für eine zukünftige Selbstständigkeit:
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Wer wird gefördert |
Lehrabsolventen und -absolventinnen unter 35 Jahren, die einen fachspezifischen Weiterbildungskurs absolviert haben. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Förderungssumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben. Es können die entstandenen Kurskosten gefördert werden. Der Förderprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge.. Ein Selbstbehalt ist jedenfalls vorgesehen. Das Stipendium wird nach Vorlage des positiven Abschluss- bzw. Semesterzeugnis, der Kursbesuchsbestätigung und der Kosten- und Zahlungsbestätigung ausbezahlt |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Förderträger: Wirtschaftskammer Österreich und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Abwichklung: Verein IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch) 1050 Wien, Rainergasse 38 Kontakt: Roswitha Hinterstein Tel.: 01/545 16 71-32 Fax: 01/545 16 71-22 Email: hinterstein@ifa.or.at Internet: http://www.ifa.or.at Die Detailbearbeitung der Anträge erfolgt durch den Verein IFA. Der Antrag ist bei der Bildungsabteilung der jeweiligen Wirtschaftskammern bzw. dem WIFI der jeweiligen Wirtschaftskammer einzureichen. Kontakt für die einzelnen Bundesländer: Internet: http://www.ifa.or.at/ |
Fristen |
Einreichfrist: jeweils spätestens bis 15. Dezember des Jahres |