Bund |
Begabtenförderung für Lehrlinge und LehrabsolventInnen |
Was wird gefördert |
Lehrlinge:
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Wer wird gefördert |
Lehrlinge und LehrabsolventInnen unter 35 Jahren, die einen fachspezifischen Weiterbildungskurs absolviert haben. |
Voraussetzungen |
Lehrlinge:
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Höhe |
Die
Förderungssumme richtet sich nach den konkreten Ausgaben. Bei
Inlands- und Auslandskosten werden die entstandenen Kurskosten, bei
Auslandsaufenhalten zusätzlich auch die Reisekosten mitgefördert.
Der Förderprozentsatz ist abhängig von der Anzahl der bewilligten Anträge. Es können max. 1.200,00 EUR pro Antrag zuerkannt werden. Ein Selbstbehalt ist jedenfalls vorgesehen. Das Stipendium wird nach Vorlage des positiven Abschluss- bzw. Semesterzeugnis, der Kursbesuchbestätigung und der Kosten- und Zahlungsbestätigung ausbezahlt. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Wirtschaftskammer Österreich und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Verein IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch) A-1050 Wien, Rainergasse 38 Kontakt: Roswitha Hinterstein Tel.: 01/545 16 71-35 Fax: 01/545 16 71-22 Email: hinterstein@ifa.or.at Internet: http://www.ifa.or.at Die Detailbearbeitung der Anträge erfolgt durch den Verein IFA. Der Antrag ist bei der Bildungsabteilung der jeweiligen Wirtschaftskammern bzw. dem WIFI der jeweiligen Wirtschaftskammer einzureichen. Kontakt für die einzelnen Bundesländer: Internet: http://www.ifa.or.at/ |
Fristen |
Einreichfrist:
jeweils spätestens bis 15. Dezember des Jahres Anträge sind bis spätestens zu diesem Termin einzureichen. |