Burgenland |
Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge |
Was wird gefördert |
Zusätzliche Wohnkosten die dem Lehrling durch eine Unterbringung am Lehrort (Heimplatz bzw. Privatquartier) entstehen, wenn ein Pendeln vom Hauptwohnsitz zum Lehrort nicht zumutbar ist. |
Wer wird gefördert |
Der/die AntragstellerIn (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
abhängig vom Bruttoeinkommen |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Burgenländischen Landesregierung |
Fristen |
Anträge sind bis spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahres zu stellen. Bei späterer Einbringung der Anträge werden Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden. |