Burgenland

AK Burgenland: Lehrbeihilfe

Was wird gefördert

Lehrlingsausbildung

Wer wird gefördert

Lehrlinge

Voraussetzungen

  • ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Burgenland sein
  • bestimmte Einkommensgrenze dürfen nicht überschritten werden (z. B. bei einem Kind ein Familieneinkommen von 1.857,00 EUR netto pro Monat ; Erhöhungsbeträge bei jedem weiteren Kind)
  • es darf kein Anspruch auf eine gleichartige Förderung von dritter Seite (Landesregierung, AMS und dergleichen) bestehen

Höhe

monatlich 40,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt in Halbjahresraten zu je 240,00 EUR

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte Burgenland
A-7000 Eisenstadt,  Wiener Straße 7
Tel.: 02682 / 740-0; Fax: 02682/ 740-40
E-Mail: akbgld@akbgld.at
Internet: http://www.akbgld.at

Fristen

Antragsfrist: Zwei Monate ab Beginn des Lehrverhältnisses.