Wien |
WAFF: Weiterbildungskonto |
Was wird gefördert |
Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung, sofern diese Kosten 75,00 EUR übersteigen. |
Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Beschäftigt: 50% der Kurskosten, maximal 200,00 EUR Für Arbeitslose, KarenzgeldbezieherInnen und SozialhilfeempfängerInnen: 50% der Kurskosten, maximal 300,00 EUR Für Lehrabschluss oder Hauptschulabschluss, Werkmeisterprüfung bzw. Berufsreifeprüfung bis zu 80% der Kurskosten, maximal 450,00 EUR |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Wiener
ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) A-1020 Wien, Nordbahnstraße 36 Tel.: 01/217 48-555 Fax: 01/217 48 - 222 E-Mail: waff@waff.at Internet: http://www.waff.at |
Fristen |
Anträge auf Förderung müssen spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingebracht werden. Achtung: Diese Frist gilt auch für die erfolgreiche Ablegung von Teilprüfungen bzw. erfolgreich beendete Semester. Für die BRP (Berufsreifeprüfung) stellen Sie den Antrag bitte nach Beginn des Lehrgangs. |