Wien

WAFF: Weiterbildungskonto

Was wird gefördert

Kurs- und Seminarkosten sowie Prüfungsgebühren für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung, sofern diese Kosten 75,00 EUR übersteigen.
Nicht gefördert werden Bücher, Skripten und staatliche Gebühren sowie Hobby- und Freizeitkurse.

Wer wird gefördert

  • ArbeiterInnen / Angestellte / Vertragsbedienstete
  • Freie DienstnehmerInnen
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende (gemeldet)
  • KarenzurlauberInnen, Präsenz- und Zivildiener
  • Lehrlinge
  • SozialhilfeempfängerInnen
  • neue Selbstständige nach § 2(1) Zi 4 GSVG
  • WiedereinsteigerInnen
  • NeuzuwandererInnen mit "Niederlassungsbewilligung beschränkt"

Voraussetzungen

Höhe

Beschäftigt: 50% der Kurskosten, maximal 200,00 EUR
Für Arbeitslose, KarenzgeldbezieherInnen und SozialhilfeempfängerInnen: 50% der Kurskosten, maximal 300,00 EUR
Für Lehrabschluss oder Hauptschulabschluss, Werkmeisterprüfung bzw. Berufsreifeprüfung bis zu 80% der Kurskosten, maximal 450,00 EUR

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
A-1020 Wien, Nordbahnstraße 36
Tel.: 01/217 48-555
Fax: 01/217 48 - 222
E-Mail: waff@waff.at
Internet: http://www.waff.at

Fristen

Anträge auf Förderung müssen spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingebracht werden. Achtung: Diese Frist gilt auch für die erfolgreiche Ablegung von Teilprüfungen bzw. erfolgreich beendete Semester. Für die BRP (Berufsreifeprüfung) stellen Sie den Antrag bitte nach Beginn des Lehrgangs.