Tirol

Bildungsgeld "Update"

Was wird gefördert

Maßnahmen zur Erhöhung der beruflichen Qualifikation von ArbeitnehmerInnen: berufsbezogene, fachspezifische Kurse
Informationen über geförderte Kurse erhalten Sie bei Ihrem Bildungsinstitut oder unter: www.mein-update.at

Wer wird gefördert

  • ArbeitnehmerInnen, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge und öffentlich-rechtlich Bedienstete in einem aufrechten Arbeitsverhältnis,
  • Arbeitslose und Arbeitsuchende
  • WiedereinsteigerInnen und ErsteinsteigerInnen
  • selbstständige UnternehmerInnen mit nicht mehr als fünf MitarbeiterInnen (Vollzeitäquivalente)

Voraussetzungen

  • FörderwerberInnen müssen ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen können.
  • Es werden nur Bildungsmaßnahmen von anerkannten Bildungsträgern gefördert.
  • Die einzelne Bildungsmaßnahme, muss vorher ebenso als förderbar genehmigt sein. Als Bildungsmaßnahme gilt jeder Kurs, der vom Bildungsträger als selbstständiges Modul angeboten wird.
  • Die Kursgebühr muss mindestens 180,00 EUR für Kurse mit Zusatzförderung mindestens 500,00 EUR betragen.

Höhe

Die Förderung beträgt für Kurse, die von 01.01.2010 bis 31.12.2011 beginnen:

  • 35 % der Kurskosten bis maximal 700,00 EUR pro Jahr als Basisförderung sowie
  • 25 % der Kurskosten bis maximal 500,00 EUR pro Jahr als Zusatzförderung für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse - Abschlüsse auf gesetzlicher Basis).

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Tiroler Landesregierung - Arbeitsmarktförderung
Heilig-Geist-Straße 7-9
A-6020 Innsbruck

Auskünfte und Formularanträge:
Sachbearbeiterin A-L
Sandra Spörr
Tel.: 0512/508-3599
E-Mail: sandra.spoerr@tirol.gv.at

Sachbearbeiter M-Z
Helmut Wilhelmer
Tel.: 0512/508-3559
E-Mail: helmut.wilhelmer@tirol.gv.at

Formularanforderung:
Tel.: 0512/508-3557
E-Mail: arbeitsmarktfoerderung@tirol.gv.at
Internet: http://www.tirol.gv.at/ Info unter:
E-Mail: mein-update@tirol.gv.at
Internet: http://www.mein-update.at/

Fristen

Ansuchen sind vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn einzubringen.