Tirol

Arbeitsstiftungen Tirol – Unternehmensstiftungen

Was wird gefördert

  • Laufbahnplanung, Berufsorientierung
  • individuelle Aus- und Weiterbildung
  • Aufnahme einer neuen Beschäftigung bzw. Selbstständigkeit

Wer wird gefördert

von Betriebsschließung oder Personalabbau betroffene ArbeitnehmerInnen

Voraussetzungen

  • Unternehmensstiftungen werden bei größeren Kündigungswellen über Sozialplanverhandlungen durch die Gewerkschaften ausverhandelt.
  • Voraussetzung für das Zustandekommen einer Arbeitsstiftung ist ein positiver Bescheid des AMS, die Zustimmung der Kollektivvertragspartner und eine finanzielle Beteiligung des Landes Tirol.

Höhe

Stiftungsteilnehmer/innen ist ein Budget zugeordnet, aus dem die im Karriereplan festgelegten Schulungen finanziert werden.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Land Tirol und AMS

Abwicklung:
AGM Arbeitsmarktförderungs gmbH
Kaiserjägerstraße 4a
6020 Innsbruck
Internet: http://www.amg-tirol.at

Mag.a Eva Engelke
Tel.: 0512/562 791 – 17
E-Mail: eva.engelke@amg-tirol.at

Fristen

laufend