Tirol

Ausbildungsbeihilfe Tirol

Was wird gefördert

Zuschuss zu berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungen

Wer wird gefördert

  • ArbeitnehmerInnen, die in einem aufrechten Arbeitsverhältnis die Arbeitsverpflichtung zum Zwecke einer beruflichen Qualifizierungs-
    maßnahme reduziert haben und dadurch einen Einkommensverlust hinnehmen müssen.
  • ArbeitnehmerInnen, die zum Zwecke der beruflichen Qualifikations-
    verbesserung ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst oder karenziert haben
  • WiedereinsteigerInnen

Voraussetzungen

  • Förderwerber/innen müssen grundsätzlich ihren ordentlichen Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben und ein vorhergehendes durchgehendes Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten nachweisen können.
  • Die Aus- bzw. Weiterbildung muss mindestens 2 Monate darf maximal 3 Jahre dauern.
  • Die Wochenstundenanzahl muss mindestens 15 Stunden betragen.
  • Das Haushaltseinkommen darf eine in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten.

Höhe

Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt:
  • bei 30 % Einkommensverlust maximal 300,00 EUR pro Monat bei vorheriger Beschäftigung von mind. vier Jahren.
  • bei 25 % Einkommensverlust maximal 250,00 EUR pro Monat bei vorheriger Beschäftigung von sechs Monaten bis vier Jahren

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Amt der Tiroler Landesregierung - Arbeitsmarktförderung
Heilig-Geist-Str. 7-9
A-6020 Innsbruck

Sandra Auernig
Tel.: 0512/508-3558
E-Mail: sandra.auernig@tirol.gv.at

Formularanforderung:
Tel.: 0512/508-3557
Fax: 0512/508-3584

Internet: http://www.tirol.gv.at >> Bildungsbeihilfe
(Download der Anträge möglich)

Fristen

Erstansuchen spätestens zwei Monate nach Beginn der Bildungsmaßnahme
Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Ausbildungsjahres.
Für später einlangende Ansuchen wird eine Förderung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt.