Tirol |
Ausbildungsbeihilfe Tirol |
Was wird gefördert |
Zuschuss zu berufsbezogenen Aus- und Weiterbildungen |
Wer wird gefördert |
|
Voraussetzungen |
|
Höhe |
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Höhe des Einkommensverlustes und nach der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und beträgt:
|
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Tiroler Landesregierung - Arbeitsmarktförderung Heilig-Geist-Str. 7-9 A-6020 Innsbruck Sandra Auernig Tel.: 0512/508-3558 E-Mail: sandra.auernig@tirol.gv.at Formularanforderung: Tel.: 0512/508-3557 Fax: 0512/508-3584 Internet: http://www.tirol.gv.at >> Bildungsbeihilfe (Download der Anträge möglich) |
Fristen |
Erstansuchen spätestens zwei Monate nach
Beginn der Bildungsmaßnahme Folgeansuchen spätestens einen Monat nach Beginn des nächsten Ausbildungsjahres. Für später einlangende Ansuchen wird eine Förderung bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ab dem Zeitpunkt des Einlangens des Antrages gewährt. |