Steiermark |
Bildungsscheck für die Berufsreifeprüfung |
Was wird gefördert |
|
Wer wird gefördert |
Lehrlinge und Lehrabsolventinnen und -absolventen bis zum Alter von 35 Jahren |
Voraussetzungen |
|
Höhe |
50 % der Kosten werden bei Vorlage eines Teilprüfungszeugnisse/s ausbezahlt |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 A (Soziales, Arbeit und Beihilfen) Dietrichsteinplatz 15 8010 Graz Tel.: 0316/877-7914, 7920, 3466 oder 3438 Fax: 0316/877-5165 E-Mail: fa11a@stmk.gv.at Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at/ Download: Antragsformular |
Fristen |
Anträge sind mit dem Antragsformular innerhalb von sechs Monaten nach Ablegung der Teilprüfung bzw. Zeugnisausstellung einzubringen. Die Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien. |