Steiermark |
Bildungsscheck für die Berufsreifeprüfung |
Was wird gefördert |
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Wer wird gefördert |
Lehrlinge bis zum Alter von 35 Jahren LehrabsolventInnen bis zum Alter von 35 Jahren |
Voraussetzungen |
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Höhe |
50 % der Kosten werden bei Vorlage der/des Teilprüfungszeugnisse/s ausbezahlt |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 A (Soziales, Arbeit und Beihilfen) Dietrichsteinplatz 15 8010 Graz Tel.: 0316/877-7914, 7920, 3466 oder 3438 Fax: 0316/877-5165 E-Mail: fa11a@stmk.gv.at Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at/ |
Fristen |
Anträge sind mit dem dafür aufgelegten
Antragsformular innerhalb von sechs Monaten nach
Ablegung der (Teil-)Prüfung bzw. Zeugnisausstellung einzubringen. Förderung läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien |