Niederösterreich

AKNÖ-Studienbeihilfe

Was wird gefördert

Besuch von Universitäten und Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Berufspädagogischen Lehranstalten, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Höhere und Mittleren Bundeslehranstalten, Höheren und Mittleren Technischen Lehranstalten, Handelsakademien, Krankenpflegeschulen und ähnlichen Lehranstalten sowie diversen Fachschulen.

Wer wird gefördert

SchülerInnen und StudentInnen, wenn zumindest ein Elternteil AKNÖ-umlagepflichtiges Dienstverhältnis hat und die Familie über ein geringes Familieneinkommen verfügen.

Voraussetzung

Ab der 10. Schulstufe
Antragsformulare bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle abgeben.

Höhe

182,00 EUR für SchülerInnen und 255,00 EUR für Studentinnen für jeweils ein Studienjahr. Ansuchen um Weitergewährung möglich.

Förderungsträger/ Ansprechpartner:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
Windmühlgasse 28
A-1060 Wien
Tel.: 01/588 83
Referat Bildungsberatung und Bildungsförderung
AKNÖ-Bildungstelefon: 05/7171-1818
E-Mail: bildung@aknoe.at
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Ansprechpartner in der AK: zuständige AKNÖ-Bezirksstelle

Fristen

Anträge sind zu stellen bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres/Studienjahres in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle