Niederösterreich |
AK NÖ: Studienbeihilfe |
Was wird gefördert |
Besuch folgender Bildungseinrichtungen:
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Wer wird gefördert |
SchülerInnen und StudentInnen, wenn zumindest ein Elternteil ein AK NÖ-umlagepflichtiges Dienstverhältnis hat und die Familie über ein geringes Familieneinkommen verfügt. |
Voraussetzung |
Ab der 10. Schulstufe |
Höhe |
182,00 EUR für SchülerInnen und 255,00 EUR für StudentInnen für jeweils ein Studienjahr. Ansuchen um Weitergewährung möglich. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner: |
Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich Windmühlgasse 28 1060 Wien Tel.: 01/588 83 Referat Bildungsberatung und Bildungsförderung AKNÖ-Bildungstelefon: 05/7171-1818 E-Mail: bildung@aknoe.at Internet: http://noe.arbeiterkammer.at Ansprechpartner in der AK: zuständige AKNÖ-Bezirksstelle |
Fristen |
Anträge sind zu stellen bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres/Studienjahres in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle |