Niederösterreich |
AKNÖ-Studienbeihilfe |
Was wird gefördert |
Besuch von Universitäten und Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Berufspädagogischen Lehranstalten, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Höhere und Mittleren Bundeslehranstalten, Höheren und Mittleren Technischen Lehranstalten, Handelsakademien, Krankenpflegeschulen und ähnlichen Lehranstalten sowie diversen Fachschulen. |
Wer wird gefördert |
SchülerInnen und StudentInnen, wenn zumindest ein Elternteil AKNÖ-umlagepflichtiges Dienstverhältnis hat und die Familie über ein geringes Familieneinkommen verfügen. |
Voraussetzung |
Ab der 10. Schulstufe |
Höhe |
182,00 EUR für SchülerInnen und 255,00 EUR für Studentinnen für jeweils ein Studienjahr. Ansuchen um Weitergewährung möglich. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner: |
Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich Windmühlgasse 28 A-1060 Wien Tel.: 01/588 83 Referat Bildungsberatung und Bildungsförderung AKNÖ-Bildungstelefon: 05/7171-1818 E-Mail: bildung@aknoe.at Internet: http://noe.arbeiterkammer.at Ansprechpartner in der AK: zuständige AKNÖ-Bezirksstelle |
Fristen |
Anträge sind zu stellen bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres/Studienjahres in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle |