Niederösterreich

AK NÖ: Zweiter Bildungsweg mit dem Josef Hesoun-Fonds

Was wird gefördert?

  • Allgemeinbildende Höhere Schulen bzw. Berufsbildende Höhere Schulen für Berufstätige
  • Universitäten, Universitätslehrgänge, Hochschulen, Fachhochschulen und Kollegs, sofern sie mindestens zwei Jahre dauern
  • Bauhandwerkerschulen, Krankenpflegeschule und Schulen für sozialmedizinische Dienste, die mindestens zwei Jahre dauern
  • Studienberechtigungsprüfung

Wer wird gefördert?

  • Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich

Voraussetzungen

  • kammerumlagenpflichtiges Dienstverhältnis in Niederösterreich
  • keine selbstständige Erwerbstätigkeit
  • es darf keine (Alters-)Pension bezogen werden
  • das Familieneinkommen darf, abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt, eine gewisse Höhe (Einkommensgrenzen z. B. ein Erwachsener max. 1.000,00 EUR) nicht überschreiten

Höhe

255,00 EUR pro Schuljahr bzw. für 2 Semester.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
Windmühlgasse 28
A-1060 Wien
Tel.: 01/588 83
Referat Bildungsberatung und Bildungsförderung
AKNÖ-Bildungstelefon: 05/7171-1818
E-Mail: bildung@aknoe.at
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Fristen

Bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle
Eine rückwirkende Gewährung der Beihilfe ist nicht möglich.