Niederösterreich

AK NÖ: Zweiter Bildungsweg mit dem Josef Hesoun-Fonds

Was wird gefördert?

  • Allgemeinbildende Höhere Schulen bzw. Berufsbildende Höhere Schulen für Berufstätige
  • Universitäten, Universitätslehrgänge, Hochschulen, Fachhochschulen und Kollegs, sofern sie mindestens zwei Jahre dauern
  • Bauhandwerkerschulen, Krankenpflegeschule und Schulen für sozialmedizinische Dienste, die mindestens zwei Jahre dauern
  • Studienberechtigungsprüfung

Wer wird gefördert?

  • Mitglieder der Arbeiterkammer Niederösterreich

Voraussetzungen

  • Kammerumlagenpflichtiges Dienstverhältnis in Niederösterreich
  • Das Familieneinkommen darf, abhängig von der Anzahl der Familienmitglieder im gemeinsamen Haushalt, eine gewisse Höhe (Einkommensgrenzen) nicht überschreiten

Höhe

255,00 EUR pro Schuljahr bzw. für 2 Semester.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
Windmühlgasse 28
A-1060 Wien
Tel.: 01/588 83
Referat Bildungsberatung und Bildungsförderung
AKNÖ-Bildungstelefon: 05/7171-1818
E-Mail: bildung@aknoe.at
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Fristen

Bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle