Kärnten

Bildungskonto des Landes Kärnten

Was wird gefördert

  • berufsbezogene Qualifizierung und Weiterbildung; d. h.Weiterbildungen die einen nachhaltigen beruflichen Nutzen erwarten lassen, erhebliche Qualifikationsverbesserungen bedeuten oder den Wechsel in ein anderes Berufsbild erleichtern
  • berufsunterbrechende Qualifizierung z. B.
    - Qualifizierung im Krankenpflege- und Altenpflegefachdienst
    - Meister-/WerkmeisterInnenausbildungen

Wer wird gefördert

  • ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Kärnten
  • Freie DienstnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Kärnten
  • ArbeitnehmerInnen in Karenz
  • WiedereinsteigerInnen bis zu 3 Jahre nach Karenzende

Voraussetzungen

  • Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen ab einem Mindestumfang von 20 Unterrichtseinheiten
  • Kurse und Weiterbildungsmaßnahmen müssen von einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger durchgeführt werden.
  • Jahreseinkommen nicht höher als 28.000,00 EUR (+ 1.000 EUR je unterhaltspflichtigem Kind für Alleinverdiener)
  • Förderung bei kursbedingter Berufsunterbrechung:
    • Einschränkung der Erwerbstätigkeit von mindestens 12 Monaten
    • Erheblicher Einkommensverlust von mindestens 75 %
    • Ausbildung nicht berufsbegleitend möglich bzw. zumutbar
    • Nachweis von mind. 36 Versicherungsmonaten während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Weiterbildung
    • positive Stellungnahme einer vom Land Kärnten anerkannten Bildungs- bzw. Berufsberatungseinrichtung

Höhe

  1. Förderung der Kursmaßnahmen:
    Die Förderung beträgt bis zu 2.500,00 EUR innerhalb eines Förderzeitraums von 5 Jahren.
    Kurskosten und Prüfungsgebühren werden mit 50 % gefördert.
    Kursmaßnahmen von Lehrlingen und WiedereinsteigerInnen bis zu 75 %.
  2. Förderung des Lebensunterhaltes (bei kursbedingter Berufsunterbrechung):
    Anstatt der Kurskosten können für die Bedeckung des Lebensunterhalts Förderungen bis zu 2.500,00 EUR innerhalb von 5 Jahren gewährt werden; monatlich maximal 250,00 EUR

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Land Kärnten – Abteilung 6/Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen
Völkermarkter Ring 29, 9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-16095 oder -16096
E-Mail: abt6alw@ktn.gv.at

Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Fristen

Antragsfrist: frühestens vor Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und spätestens 6 Monate nach Abschluss der Kursmaßnahme