Kärnten |
Bildungskonto des Landes Kärnten |
Was wird gefördert |
|
Wer wird gefördert |
|
Voraussetzungen |
|
Höhe |
|
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Land Kärnten – Abteilung 6/Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen |
Fristen |
Antragsfrist: frühestens vor Beginn der Maßnahme, während der Laufzeit und spätestens 6 Monate nach Abschluss der Kursmaßnahme |