Kärnten |
Bildungskonto |
Was wird gefördert |
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Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Land Kärnten – Abteilung 6/Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen |
Fristen |
Antragsfrist: frühestens 3 Monate vor Beginn und spätestens 6 Monate nach Abschluss der Kursmaßnahme Bei berufsunterbrechenden Weiterbildungen: frühestens 3 Monate vor Beginn und spätestens bis zum Beginn der Kursmaßnahme. |