Österreichweit |
Entfernungsbeihilfe |
Was wird gefördert |
Ein teilweiser Kostenersatz kann für
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Wer wird gefördert |
Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrstellensuchende, die auf einen nähergelegenen zumutbaren Arbeitsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind, eine entfernte Arbeits- bzw. Ausbildungsstelle anzunehmen. Beschäftigten, die bereits eine Entfernungsbeihilfe beziehen, kann die Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen weitergewährt werden. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Beihilfe kann bis zur Höhe der entstehenden monatlichen Fahrtkosten und/oder Unterkunftskosten abzüglich eines Selbstbehaltes von 67,00 EUR monatlich, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 203,00 EUR pro Monat gewährt werden (bei Lehrlingen bis zu 364,00 EUR pro Monat). |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Regionale Geschäftsstellen des AMS Internet: Regionale Geschäftsstellen Nähere Informationen: http://www.ams.at |
Fristen |
Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen (bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt maximal für 104 Wochen gewährt werden (bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der Ausbildung). |