Bund

Entfernungsbeihilfe

Was wird gefördert

Ein teilweiser Kostenersatz kann für
  • regelmäßig wiederkehrende Fahrten (täglich/wöchentlich/monatlich)
  • Unterkunft am Arbeitsort
gewährt werden.

Wer wird gefördert

Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrstellensuchende, die auf einen nähergelegenen zumutbaren Arbeitsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind, eine entfernte Arbeitsstelle anzunehmen. Beschäftigten, die bereits eine Entfernungsbeihilfe beziehen, kann die Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen weitergewährt werden.

Voraussetzungen

Beratungsgespräch zwischen Förderungswerber und AMS Österreich vor Aufnahme der Arbeitsstelle

Höhe

Die Beihilfe kann bis zur Höhe der entstehenden monatlichen Fahrtkosten und/oder Unterkunftskosten abzüglich eines Selbstbehaltes von 61,00 EUR monatlich, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 183,00 EUR pro Monat gewährt werden.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Regionale Geschäftsstellen des AMS
Internet: Regionale Geschäftsstellen

Nähere Informationen:
http://www.ams.at

Fristen

Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen (bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt maximal für 104 Wochen gewährt werden (bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der Ausbildung).