Bund |
Entfernungsbeihilfe |
Was wird gefördert |
Ein teilweiser Kostenersatz kann für
|
Wer wird gefördert |
Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrstellensuchende, die auf einen nähergelegenen zumutbaren Arbeitsplatz nicht vermittelt werden können und bereit sind, eine entfernte Arbeitsstelle anzunehmen. Beschäftigten, die bereits eine Entfernungsbeihilfe beziehen, kann die Beihilfe unter bestimmten Voraussetzungen weitergewährt werden. |
Voraussetzungen |
Beratungsgespräch zwischen Förderungswerber und AMS Österreich vor Aufnahme der Arbeitsstelle |
Höhe |
Die Beihilfe kann bis zur Höhe der entstehenden monatlichen Fahrtkosten und/oder Unterkunftskosten abzüglich eines Selbstbehaltes von 61,00 EUR monatlich, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 183,00 EUR pro Monat gewährt werden. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Regionale Geschäftsstellen des AMS Internet: Regionale Geschäftsstellen Nähere Informationen: http://www.ams.at |
Fristen |
Die Beihilfe kann für jeweils 26 Wochen (bei Lehrlingen 52 Wochen), insgesamt maximal für 104 Wochen gewährt werden (bei Lehrlingen für die gesamte Dauer der Ausbildung). |