Bund

Kurskostenförderung: Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, zu den Kurskosten und Kursnebenkosten

Was wird gefördert

Kursgebühren und Schulgeld, Lehrmittel, ärztliche bzw. psychologische Gutachten, Prüfungsgebühren, Schulungskleidung (z.B.: Schuhe für Baukurse), Selbstbehalt für Schulbücher, Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich), Selbstbehalt für SchülerInnenfreifahrt, Unterkunft (Nächtigung und Verpflegung)

Wer wird gefördert

Arbeitslose

Voraussetzungen

  • Die Maßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein und zu einer Erhöhung der Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt beitragen.
  • Gefördert werden primär Tageslehrgänge, im Fall von Kinderbetreuungspflichten  auch Abendlehrgänge.
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.

Höhe

  • Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe.
  • Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung (Ersatzzeit)
  • Von den Kursgebühren und Reisekosten etc. übernimmt das AMS bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten.

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS
Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/

Fristen

Gesamtdauer einer Maßnahme