Österreichweit |
Kurskostenförderung: Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, zu den Kurskosten und Kursnebenkosten |
Was wird gefördert |
Kursgebühren und Schulgeld, Lehrmittel, ärztliche bzw. psychologische Gutachten, Prüfungsgebühren, Schulungskleidung (z.B.: Schuhe für Baukurse), Selbstbehalt für Schulbücher, Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich), Selbstbehalt für SchülerInnenfreifahrt, Unterkunft (Nächtigung und Verpflegung) |
Wer wird gefördert |
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Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale
Geschäftsstelle des AMS Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet unter: Internet: http://www.ams.at/ |
Fristen |
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt. |