Österreichweit |
Kinderbetreuungsbeihilfe |
Was wird gefördert |
Betreuung in Kindergärten, Horten, Kinderkrippen, Kindergruppen, bei Tagesmüttern/Tagesvätern und bei Privatpersonen (außer Familienangehörigen oder Au-Pair-Kräften). |
Wer wird gefördert |
Diese Förderung erhalten Frauen und
Männer, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, weil sie:
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Voraussetzungen |
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Höhe |
Die Höhe ist gestaffelt und hängt ab vom Brutto(familien)einkommen, den Betreuungskosten und von der Dauer und Art der Unterbringung (z. B. ganz-, halbtägige oder stundenweise Betreuung im Kindergarten, Hort usw. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) regionale Geschäftsstelle des AMS Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet unter: Internet: http://www.ams.at/ |
Fristen |
Die Beihilfe wird jeweils für 26 Wochen gewährt. Somit ist jedes halbe Jahr ein Begehren zu stellen. Die Förderdauer je Kind kann (bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen) bis zu 156 Wochen (3 Jahre) betragen. Die Beihilfe ist an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass der/die FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Arbeitsaufnahme oder Maßnahme und vor Unterbringung des Kindes Kontakt aufnimmt. Regional unterschiedliche Fördervoraussetzungen sind möglich. |