Burgenland |
Fahrtkostenzuschuss |
Was wird gefördert |
Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz, wenn diese nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist oder nicht täglich zugemutet werden kann. |
Wer wird gefördert |
ArbeitnehmerInnen |
Voraussetzungen |
Diese Beihilfe kann gewährt werden, wenn:
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 2.650,00 EUR (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 4.240,00 EUR nicht übersteigen |
Höhe |
Entfernung von 20 bis 25 km: 75,00 EUR jährlich Entfernung von 25 bis 50 km: bis zu 184,00 EUR jährlich Entfernung von über 51 bis 100 km: bis zu 234,00 EUR jährlich Entfernung von über 100 km: bis zu 365,00 EUR jährlich |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Burgenländischen Landesregierung |
Fristen |
Der
Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt
werden. Das Ansuchen muss bis spätestens 30. April des Folgejahres einlangen. |