Burgenland |
Qualifikationsförderungszuschuss |
Was wird gefördert |
Berufliche Weiterbildung und Qualifikationen, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind. |
Wer wird gefördert |
ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose, Zivil- und Präsenzdiener, Lehrlinge |
Voraussetzungen |
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Höhe |
Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden. |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 - Hauptreferat Sozialwesen Europaplatz 1 A-7000 Eisenstadt Tel.: 057 600 Internet: http://www.burgenland.at Antragsformulare liegen auf den Gemeindeämtern bzw. stehen als Download zur Verfügung. |
Fristen |
Der Antrag muss während oder bis spätestens vier Monate nach Ende des Kurses eingelangt sein. |