Österreichweit |
Förderung der Lehrausbildung |
Was wird gefördert |
Lehrausbildung von:
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Wer wird gefördert |
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung auszubilden. Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG. |
Voraussetzungen |
Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmer bzw. Ausbildungseinrichtungen vor Aufnahme des Lehr- bzw. Ausbildungsverhältnisses |
Höhe |
Mädchen/Benachteiligte/TeilnehmerInnen an einer Integrativen Berufsausbildung: im Betrieb bis zu 400,00 EUR in der Ausbildungseinrichtung bis zu *Regional unterschiedliche Fördervoraussetzungen möglich! |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS |
Fristen |
Nicht befristet |