Österreichweit |
Unternehmensgründungsprogramm
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Was wird gefördert |
- Der/die potentielle JungunternehmerIn kann eine Gründungsberatung bei einem Beratungsunternehmen, das mit dem AMS kooperiert, in Anspruch nehmen.
- Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, erforderliche Qualifikationen zu erwerben. Die Kosten für die Unternehmensberatung und die Weiterqualifizierung trägt das AMS.
- Darüberhinaus wird unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer der Teilnahme am Programm die finanzielle Absicherung gewährleistet.
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Wer wird gefördert |
- arbeitslose, potentielle Jungunternehmer
- Anspruchsberechtigt sind auch jene Personen, die im Rahmen einer Arbeitsstiftungsmaßnahme ein eigenes Unternehmen gründen.
- Nicht förderbar sind: Arbeitslose Personen, die sich in Form einer freiberuflichen Erwerbstätigkeit selbständig machen wollen, Personen mit laufender Pfändung bzw. einem laufenden Exekutionsverfahren oder bei Vorliegen eines Schuldenregulierungsverfahrens (Außergerichtlicher Ausgleich, Zwangsausgleich, Zahlungsplan oder Abschöpfungsverfahren)
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Voraussetzungen |
- Zu Beginn der Vorbereitungsphase muss Arbeitslosigkeit gegeben sein (unabhängig von einem Leistungsbezug)
- Absicht, sich selbständig zu machen
- Vorliegen einer konkreten Projektidee
- Berufliche Eignung zur Selbständigkeit ist gegeben
- Die in Aussicht genommene selbständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.
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Höhe |
auf Anfrage; Förderdauer über einen Zeitraum von 6 bis max. 9 Monate |
Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale
Geschäftsstelle des AMS
Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet
unter:
Internet: http://www.ams.or.at/ |
Fristen |
laufende Antragstellung möglich |