Bund

Unternehmensgründungsprogramm

Was wird gefördert

Der/die potentielle JungunternehmerIn kann eine Gründungsberatung bei einem Beratungsunternehmen, das mit dem AMS kooperiert, in Anspruch nehmen. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, erforderliche Qualifikationen zu erwerben. Die Kosten für die Unternehmensberatung und die Weiterqualifizierung trägt das AMS.
Darüberhinaus wird unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer der Teilnahme am Programm die finanzielle Absicherung gewährleistet.

Wer wird gefördert

arbeitslose, potentielle Jungunternehmer

Voraussetzungen

  • Zu Beginn der Vorbereitungsphase muß Arbeitslosigkeit gegeben sein (unabhängig von einem Leistungsbezug)
  • Absicht, sich selbständig zu machen
  • Konkrete Projektidee liegt vor
  • Berufliche Eignung zur Selbständigkeit
    Anspruchsberechtigt sind auch jene Personen, die im Rahmen einer Arbeitsstiftungsmaßnahme ein eigenes Unternehmen gründen.

Förderart

  • nicht rückzahlbare Zuschüsse
  • Übernahme der Kosten für Unternehmensberatung und Weiterqualifizierung

Höhe

entsprechend den Kursbeiträgen

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS
Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.or.at/  

Fristen

6 bis max. 9 Monate