EU

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des
ESF Ziel 2

Was wird gefördert

Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt und wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.

Wer wird gefördert

alle Arbeitgeber (ausgenommen: AMS, Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, radikale Vereine)

Förderbare Personen:

  • Frauen jeden Alters, die höchstens eine Lehrlingsausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen
  • Männer ab 45 Jahre die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden
  • WiedereinsteigerInnen (nach Kinderbetreuung),
  • ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre im Rahmen von Productiv-Aging-Konzepten in Qualifizierungsverbünden

die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden.

Nicht förderbar sind u. a. Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis.

Voraussetzungen

  • Vorlage eines Bildungsplanes (für Betriebe bis 50 Beschäftigte auch förderbar)
  • Qualifizierungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein

Höhe

  • zwei Drittel der anerkannten Kursgebühren bis max. 10.000,00 EUR pro TeilnehmerIn und Begehren
  • bei Frauen ab 45 Jahren drei Viertel der anerkannten Kursgebühren

Förderungsträger/ Ansprechpartner

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale Geschäftsstelle des AMS
Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/sfa/sfags.html  
Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF.
Weitere Informationen: www.ams.at

Fristen

Das Begehren muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht werden.
Gültig seit 01.01.2011