EU |
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des
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Was wird gefördert |
Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen. Die Auswahl der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen in Absprache mit den ArbeitnehmerInnen. Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt und wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist. |
Wer wird gefördert |
alle Arbeitgeber (ausgenommen: AMS, Körperschaften öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, radikale Vereine) Förderbare Personen:
die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. im Elternkarenzurlaub befinden. |
Voraussetzungen |
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Höhe |
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Förderungsträger/ Ansprechpartner |
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) - regionale
Geschäftsstelle des AMS Regionale Geschäftsstelle des AMS sind aufgelistet unter: Internet: http://www.ams.at/sfa/sfags.html Die Finanzierung erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des AMS und ESF. Weitere Informationen: www.ams.at |
Fristen |
Das Begehren muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) eingebracht werden. Gültig seit 01.01.2011 |