| |
Berufsreifeprüfung |
Eine attraktive Möglichkeit für begabte und engagierte Lehrlinge und AbsolventInnen berufsbildender mittlerer Schulen |
|
|
Wer kann die Berufsreifeprüfung ablegen? Wer kann die Berufsreifeprüfung ablegen?Seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Berufsreifeprüfung (BGBl. I Nr. 68/1997) und der Novelle aus dem Jahr 2000 (BGBl. I Nr. 52/2000) besteht für
die Möglichkeit, auf Basis des im Rahmen der Berufsausübung erworbenen praxisbezogenen Wissens die Berufsreifeprüfung abzulegen. Wozu berechtigt die Berufsreifeprüfung?Die Berufsreifeprüfung ist der Reifeprüfung an höheren Schulen insofern gleichwertig, als sie uneingeschränkt zum Studium an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen sowie zum Besuch von Kollegs etc. berechtigt und im Bundesdienst als Erfüllung der Erfordernisse für eine Einstufung in den gehobenen Dienst gilt. Welche Prüfungen müssen abgelegt werden?Die Berufsreifeprüfung setzt sich aus 4 Teilprüfungen zusammen:
Die Prüfung im gewählten Fachgebiet entfällt für Personen, die eine nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Dazu zählen
Weiters kann die Prüfung in der gewählten Fremdsprache durch den Erwerb bestimmter festgelegter Zertifikate entfallen. Ebenso werden bereits bestandene Teile der Reifeprüfung an einer höheren Schule, Teile einer abschließenden Prüfung an einer mittleren Schule, an einer Akademie für Sozialarbeit, einer Akademie im Sinne des Akademien-Studiengesetzes, an einem Fachhochschul-Studiengang oder einer Universität anerkannt, wenn sie hinsichtlich Inhalt und Dauer den Erfordernissen der Berufsreifeprüfung entsprechen. AUSKUNFT ÜBER DEN ENTFALL EINZELNER TEILPRÜFUNGEN BZW. DIE JEWEILS GÜLTIGEN VERORDNUNGEN ÜBER DEREN ENTFALL KANN IM BUNDESMINISTERIUM FÜR BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR ERTEILT WERDEN (Tel: 01 / 53 120-0). Wie und wo wird die Berufsreifeprüfung abgelegt?Formell ist die Berufsreifeprüfung als Externistenprüfung an einer höheren Schule anzusehen. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vorbereitungslehrgänge an Erwachsenenbildungseinrichtungen als gleichwertig anerkennen, wenn die Ausbildung jener einer höheren Schule entspricht. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Zumindest eine der vier Teilprüfungen muss jedoch in jedem Fall an einer höheren Schule absolviert werden. Diese Schule entscheidet auch über die Zulassung zur Berufsreifeprüfung und stellt nach Ablegen aller Teilprüfungen das Reifeprüfungszeugnis aus. Vorbereitungslehrgänge werden derzeit in den WIFIs, den bfis, den regionalen Volkshochschulen und anderen Einrichtungen durchgeführt. Darüber hinaus bieten einige Berufsschulen - entweder in Form von Vereinen oder im Rahmen der Freigegenstände - Vorbereitungslehrgänge an. > Bundesländer Tipp: Richtigkeit der Angaben vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen bzw. neuer
Verordnungen Die Entwicklung der Berufsreifeprüfung bisherBis zum Sommer 2001 haben bereits mehr als 2.000 Personen die Berufsreifeprüfung abgelegt. Allein in den WIFIs haben im Sommersemester 2001 knapp 1.200 Personen einen oder mehrere Vorbereitungslehrgänge auf die Berufsreifeprüfung besucht, rund 45% davon waren weiblich. |